In der bereits Mitte Mai angekündigten Pressekonferenz stellten Gusundheitsminister Rudi Anschober und die neue Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer heute erste Regelungen für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs vor. Wir erinnern uns – vor 1.5 Wochen wurden folgende Maßnahmen verlautbart: Ab 29. Mai sollen in mehreren Öffnungsschritten Veranstaltungen erlaubt werden, zuerst mit bis zu 100 Menschen (29.5.), später mit bis zu 250 (1. 7.) und dann bis zu 500 (1.8.). Umfasst sind davon sowohl Indoor-, als auch Outdoor-Veranstaltungen.
Diese Vorgaben wurden weiter leicht adaptiert: Unter gewissen Bedingungen sollen auch Veranstaltungen mit bis zu 1500 Menschen erlaubt werden, vor allem im Outdoor-Bereich soll es schneller gehen.
Die wichtigsten Vorgaben sind aber jedenfalls die “Abstandsregeln”, die vorgeben, wie viele Menschen sich im Publikum befinden dürfen. Diese wurden heute erstmals konkretisiert: Als Mindestabstand gilt auch bei Veranstaltungen die 1-Meter-Regel und/oder jeweils 1 freibleibender Sitzplatz. Sollte der Abstand trotz freiem Sitzplatz zwischen 2 Personen geringer als 1 Meter sein, herrscht Maskenpflicht, was vor allem für Betriebe mit sehr engen Sitzplatzreihen schlagend werden könnte. Außerdem gilt analog zur Gastronomie: Für gemeinsam lebende Menschen oder Erwachsenengruppen mit bis zu 4 Menschen gilt die Abstandsregel nicht. Man kann also wieder in Kleingruppen Theater- oder Kinoaufführungen besuchen und dort nebeneinander sitzen – ohne freien Sitzplatz dazwischen.
Apropos Kinos: Wie wir wissen, dürfen die Kinos in Österreich schon ab 1. Juli wiedereröffnen – unter den selben Auflagen wie auch alle anderen Bereiche (Abstand, Hygiene, etc.). Minister Anschober sagte bei der PK vor 1.5 Wochen, dass die Zuschauerbegrenzungen hier ebenso gelten sollen. Bei de PK heute wurde nicht konkret auf die Kinos eingegangen, die oben beschrieben Maßnahmen sollen aber für ALLE Kulturveranstaltungen gelten, das heißt: Ab 1. Juli Kinobetrieb mit bis zu 250 Besuchern pro Saal (in den meisten Fällen aufgrund der Abstandsregeln wohl deutlich darunter), ab 1. August theoretisch mit bis zu 500, im Outdoorbereich mit bis zu 750 Besuchern (Sommerkinos?). Und mit eventueller Maskenpflicht in den Sälen, sollte der Abstand von 1 Meter auch durch Auslassung von Sitzplätzen nicht erreicht werden können. (ck)
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