Bill Cosbys Verurteilung wegen sexueller Nötigung hat als Präzedenzfall in der „#MeToo“-Bewegung gegolten. Am Mittwoch kippte das höchste Gericht im US-Bundesstaat Pennsylvania das Urteil. Aufgrund einer Vereinbarung mit einem früher mit dem Fall befassten Staatsanwalt hätte der US-Schauspieler und Entertainer nicht angeklagt werden dürfen argumentierte das Gericht.

2018 war der heute 83-Jährige wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Die Richter, die das Urteil nun aufhoben, verwiesen darauf, dass der damals ermittelnde Staatsanwalt nach der Aufdeckung der Vorwürfe 2005 zugesagt hatte, keinen Strafprozess gegen Cosby zuzulassen, wenn sich dieser einem Zivilprozess stellt.

Der Nachfolger des Staatsanwalts leitete dann später aber ein Strafverfahren ein, das zur Verurteilung führte. Dabei wurden Aussagen Cosbys aus dem Zivilverfahren gegen ihn verwendet. Die Höchstrichter in Pennsylvania schlossen sich in ihrer Stellungnahme zum Fall nun außerdem der Auffassung von Cosbys Anwälten an, dass fünf Frauen bei dem Prozess nicht als Belastungszeuginnen hätten zugelassen werden dürfen. Fazit: Der Entertainer müsse sofort freigelassen werden.

Erst im Mai wurde ein Antrag Cosbys auf Bewährung verwehrt, nachdem er sich geweigert hatte, während seiner Haft im Staatsgefängnis an einem Programm für Sexualstraftäter teilzunehmen.

Mehr als 60 Frauen hatten Cosby sexuelle Übergriffe unterschiedlicher Art vorgeworfen. Im Prozess von 2018 ging es allerdings nur um einen einzigen Fall aus dem Jahr 2004, da die meisten Vorwürfe juristisch verjährt waren. Der Entertainer hatte die zahlreichen Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Anmerkung: Die Aufhebung des Urteils bedeutet nicht, dass Cosby die ihm vorgeworfenen Taten nicht begangen hat. Es handelte sich offenbar um einen Verfahrensfehler, der das ursprüngliche Urteil nichtig macht. Demnach gilt Cosby nun als juristisch wieder unbescholten. (red., ck)