Noch bis zum 30. Juni 2024 läuft die Übergangsfrist zum Nebenkostenprivileg. Was im ersten Moment etwas sperrig klingt, hat für Mieter und Vermieter besondere Folgen. Dank des Nebenkostenprivilegs besteht derzeit (noch) die Möglichkeit, als Vermieter die Kosten eines Kabelanschlusses auf die Mieter umzulegen. Diese Option läuft im Sommer aus.

Doch was bedeutet der Wegfall des Nebenkostenprivilegs nun für den einzelnen Haushalt ganz konkret? Betrifft Mieter der Wegfall zum Beispiel nicht, wenn es im Haus keinen Kabelanschluss gibt? Das ist tatsächlich ein Irrglaube, denn das Nebenkostenprivileg aus der Betriebskostenverordnung beschränkt sich nicht nur auf einen Mehrnutzungsvertrag für den Kabelanschluss, sondern auch auf die Gemeinschaftsantenne.

Welche Kosten fallen weg?

Bisher war es so, dass ein Vermieter über das Privileg aus der Betriebskostenverordnung eine ganze Reihe an Ausgaben direkt auf seine Mieter umlegen konnte. Unter anderem umfasste dies auch die Wartung der Anlage und eventuell anfallende Stromkosten. Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs ist damit Schluss – eigentlich schon seit dem 1. Dezember 2021. Zu diesem Zeitpunkt trat das Gesetz zur Abschaffung in Kraft. Es gilt aber noch bis in den Sommer die vereinbarte Übergangsfrist. Wird Fernsehen damit also für alle Mieter billiger?

Bald kein Kabelfernsehen mehr

Dass die Kabelgebühr für eine Gemeinschaftsanlage in Mehrfamilienhäusern nicht mehr umlagefähig sind, ist grundsätzlich eine gute Nachricht, denn die Gesamtmiete wird in einigen Fällen etwas günstiger. Diese Erkenntnis mag prinzipiell richtig sein. Wer in der Vergangenheit den Medienkonsum bereits komplett auf Streaming-Angebote umgestellt hat und die neuesten Blockbuster, Serien oder alte Oscar-Klassiker zum Beispiel auf Netflix schaut, profitiert natürlich davon.

Jedoch gibt es zahlreiche Haushalte, welche den Kabelanschluss nutzen. Schließlich wurde er in der Vergangenheit ebenso bezahlt. Hier heißt es: selbst aktiv werden und Anbieter vergleiche. Durch das Auslaufen des Privilegs laufen auch die Sammelverträge aus. Daher stellen die Kabelnetzbetreiber im Sommer die Versorgung der betroffenen Anlagen ein.

Wer weiter seinen Kabelanschluss nutzen will, muss mit dessen Betreiber einen Vertrag aushandeln. Andernfalls wird der Anschluss über den Verteiler im Keller stillgelegt oder eine Sperrdose in der Wohnung verbaut. Beides führt zu dem gleichen Ergebnis: Der Kabelanschluss ist nicht mehr empfangsbereit.

Besonders wichtig ist ein aktives Zugehen auf Kabelnetzbetreiber dort, wo es nicht nur um den TV-Anschluss geht. In einigen Regionen ist das Kabelnetz besser als das DSL- und Festnetz ausgebaut. Wer über seinen Kabelanschluss telefoniert, muss im Hinblick auf den 30. Juni 2024 also besonders genau hinschauen.

Wird das Fernsehen jetzt deutlich teurer?

Dass sich die Kosten für den selbst zu organisierenden Anschluss nun deutlich erhöhen, ist eine Befürchtung, die einige betroffene Haushalte haben. Verbraucherexperten sehen allerdings nur ein sehr geringes Risiko. Es kann vielleicht geringfügig teurer werden – etwa durch die Anschlussgebühren, welche bei einem Abschluss separater Versorgungsverträge zu zahlen sind.

Allerdings gibt es jetzt auch eine größere Auswahl. Neben der Fortführung des Kabelanschlusses unter eigener Regie können sich Mieter für IP-TV (Fernsehen über das Internet) oder Satelliten-TV entscheiden. Vor allem neue Smart-TV-Geräte greifen die Fernsehsignale einfach über den Router ab. Achtung: Termine wie den 30. Juni 2024 nutzen Branchen regelmäßig, um Vertreter an Haustüren zu schicken. Haushalte sollten bei Medienvertretern generell skeptisch sein. Vor einer Unterschrift ist immer anzuraten, die Konditionen genau zu prüfen und mit Angeboten anderer Anbieter zu vergleichen.

Nebenkostenprivileg bei Wohneigentum

Eine besondere Konstellation ergibt sich im Hinblick auf Wohneigentum. Wer sich für die Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsanschluss entschieden hat, profitiert möglicherweise nicht vom Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Hier ist die Eigentümergemeinschaft in der Pflicht. Zwar gibt es ein Sonderkündigungsrecht, dieses muss allerdings von der Eigentümerversammlung auch in Anspruch genommen werden. Sofern entsprechende Schritte unterbleiben, setzen sich die Verträge fort. Betroffene Vermieter können dann keine Kosten mehr umlegen – sie bleiben auf den Kosten für den Kabelanschluss sitzen.

Titelbild: Photo by Vecislavas Popa / Pexels.com

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