Der Dachverband der österreichischen Filmschaffenden hat die Regierung in Österreich wegen des geplanten Endes des Arbeitslosengesetzes ab Anfang 2026 in einem offenen Brief kritisiert. Mit der Änderung des Gesetzes würde die Möglichkeit, zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen, weitgehend wegfallen, was für viele Filmschaffende existenzbedrohend sei. Im Brief, der am Donnerstag, 6.11.2025 ausgesendet wurde, heißt es unter anderem:
„Ab 1. Jänner 2026 wird es Filmschaffenden in Österreich kaum mehr möglich sein, zum Arbeitslosengeld oder zur Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen. Die beschlossene Änderung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) bedroht die Existenzgrundlage zahlreicher Menschen in der Filmbranche – und damit auch die Vielfalt und Zukunft unserer Kulturproduktion.
Derzeit können Arbeitslose oder Notstandshilfebeziehende in geringfügigem Ausmaß arbeiten, ohne ihren Leistungsanspruch zu verlieren. Doch ab 2026 soll das nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich sein. In den meisten Fällen wird der Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe gestrichen, sobald eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen wird – selbst bei nur einzelnen Tagen oder wenigen Stunden Arbeit.
Das bedeutet: Kurzfristige, projektbezogene Jobs, wie sie in der Filmbranche üblich sind, dürfen künftig nicht mehr angenommen werden, um den bereits erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren.
Katastrophale Folgen für die Filmbranche
In kaum einer Branche sind kurze Engagements und projektbezogene Beschäftigungen so selbstverständlich wie beim Film: Ein Drehtag hier, ein Synchrontermin dort, ein Lichtaufbau für zwei Tage – diese Flexibilität ist kein Ausnahmezustand, sondern Berufsalltag. Sie ermöglicht Filmschaffenden in Engagementpausen, überhaupt im Beruf zu bleiben.
Typisch ist diese Mischung aus Beschäftigung und Zwischenphasen beispielsweise für Regisseur:innen, Schauspieler:innen, Kameraleute, Beleuchter:innen, Maskenbildner:innen und Produktionsmitarbeitende. Geringfügige Tätigkeiten halten sie im Beruf, sichern Kontakte und schaffen Übergänge in neue Projekte. Das geplante Gesetz zerstört dieses fragile, aber funktionierende System – und drängt viele in die Existenznot.
Fakten, die zählen
- Atypische Beschäftigungen sind typisch für die Filmbranche.
- Geringfügige Jobs verhindern keine Vollzeitbeschäftigung – sie sind oft der Einstieg dorthin.
- Der Wegfall des Zuverdienstes würde viele Filmschaffende unter die Armutsgrenze drücken.
Ein klarer Widerspruch zum Regierungsprogramm
Im Regierungsprogramm steht ausdrücklich, dass die besonderen Erwerbsrealitäten im Kunst- und Kulturbereich berücksichtigt werden sollen. Die geplante Änderung im AlVG jedoch tut das genaue Gegenteil: Sie ignoriert die Arbeitsrealität tausender Kunst- und Kulturschaffender, die in projektbasierten, nicht-linearen Strukturen tätig sind.
Künstler:innen haben dann keine Möglichkeiten mehr in Stehzeiten in ihrer Branche bzw. der Öffentlichkeit präsent zu bleiben und können die oftmals sehr geringe AMS-Leistung so auch nicht auf ein existenzsicherndes Niveau anheben.
Unser Appell an die Bundesregierung
Wir, die Filmschaffenden Österreichs, fordern die Bundesregierung auf, die Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG), die im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 beschlossen wurden, zurückzunehmen.
Ein funktionierendes, bewährtes System darf nicht durch eine bürokratische Vereinheitlichung zerstört werden. Wir brauchen Sicherheit statt weiterer Verunsicherung und Respekt vor der Lebensrealität derer, die unsere Kultur tragen.“
Der Dachverband ruft die Branche und Medien dazu auf, sich ihrem Protest anzuschließen. Begleitend zum offenen Brief wurde auch eine Instagram-Kampagne dazu gestartet. Film plus Kritik schließt sich den Forderungen der Filmschaffenden hiermit an. (red)
Weitere Infos: Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden
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