Uwe Boll mal wieder: Das Enfant Terrible des deutschen Films sorgt seit Tagen für Wirbel in sozialen Netzwerken, den er auch selbst weiter anfacht. Der Grund: Sein neuer Film „Citizen Vigilante“ mit Armie Hammer, der ein Comeback versucht, hat in Deutschland keine Altersfreigabe erhalten. Ein gefundenes Fressen für den Provokateur, der seit einigen Jahren die Nähe von AfD, MAGA und Co. sucht und seit 2025 im rechten Hetzer-Magazin „Tichys Einblick“ publiziert. Sein Film sei „von Deutschland verboten“ worden, so der Regisseur aus der selbstgewählten Opferrolle. Faktisch stimmt das natürlich nur bedingt.
„Citizen Vigilante“ wurde nicht verboten
Denn die Bezeichnung „verboten“ ist in diesem Fall nur eingeschränkt zutreffend. „Citizen Vigilante“ hat in Deutschland keine FSK-Altersfreigabe erhalten. Das hat weitreichende praktische Folgen, ist aber nicht dasselbe wie ein staatliches Verbot. Genau diese Unterscheidung wird in der Debatte der vergangenen Tage von Boll und seinen Anhängern unterschlagen (oder nicht verstanden).
Nach Angaben Bolls wurde sein Film in zwei Prüfverfahren von der Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft ohne Alterskennzeichen zurückgewiesen. Ohne eine FSK-Freigabe darf ein Film in Deutschland grundsätzlich nicht regulär in Kinos gezeigt oder im normalen Handel sowie über viele Streaming-Plattformen vertrieben werden. Juristisch handelt es sich dabei jedoch nicht um ein staatliches Zensur- oder Verbotsverfahren, sondern um die Folge eines fehlenden Alterskennzeichens innerhalb des deutschen Jugendschutzsystems. Juristen weisen deshalb darauf hin, dass „faktisch nicht regulär veröffentlichbar“ und „verboten“ unterschiedliche Sachverhalte sind.
Wovon handelt „Citizen Vigilante“?
Inhaltlich erzählt „Citizen Vigilante“ die Geschichte eines Mannes – gespielt von Armie Hammer, dessen Wahl für die Rolle irgendwie auch passt (mehr dazu hier: Kannibalismus, Missbrauch: Armie Hammer verliert Rolle) – der aus Frustration über das Justizsystem Selbstjustiz übt und gezielt gegen kriminelle Migranten vorgeht. Der Film wurde von einem Fall aus dem Jahr 2016 in Hamburg inspiriert, bei dem ein 14-jähriges Mädchen von einer Gruppe vergewaltigt und dem Tod überlassen wurde, während die Täter lediglich Bewährungsstrafen erhielten.
Nach Berichten mehrerer Medien soll die FSK ihre Entscheidung unter anderem damit begründet haben, dass der Film durch seine Kombination aus extremer Gewaltdarstellung und politischer Aussage geeignet sein könnte, Gewalt gegen Migranten zu fördern oder entsprechende Feindbilder zu verstärken. Der von Hammer gespielte Michael Sanders wird in vielen Reaktionen und Besprechungen als Xenophober und Rassist gesehen, dessen Handeln unkritisch dargestellt oder dramaturgisch gerechtfertigt wird.
Uwe Boll sieht sich als Opfer
Boll selbst weist diese Einschätzung entschieden zurück. Er spricht öffentlich von einer politisch motivierten Zensur und erklärte, gegen die Entscheidung juristisch vorgegangen zu sein – ohne Erfolg. Seiner Darstellung zufolge werde der Film in anderen Ländern regulär veröffentlicht, weshalb er die deutsche Entscheidung für ideologisch motiviert hält.
Aus Trotz oder Wut wählte Boll folgenden Weg: Anstatt auf einen späteren deutschen Vertrieb zu hoffen, stellte er „Citizen Vigilante“ zeitweise kostenlos auf der Plattform Twitter/X zur Verfügung, wo er unter anderem von Eigentümer Elon Musk geteilt wurde. Dies verstand der Regisseur ausdrücklich als Protest gegen die verweigerte Freigabe.

Bolls Film ist übrigens längst nicht der einzige, der keine FSK-Freigabe erhielt: Titel wie „Saw 3″, „Hostel 2“, „A Serbian Film“ oder „Martyrs“ erhielten (zumindest zeitweise) auch keine Freigabe, waren also nach der Boll-Logik „verboten und zensiert“. Die Freigabe wurde ihnen teilweise nach Jahren oder bei anderen Schnittfassungen erteilt – ein Weg, der Boll auch freistünde. Er befindet sich also in prominenter Gesellschaft, weshalb der Vorwurf der politischen Motivierung etwas an den Haaren herbeigezogen wirkt und vielmehr seinerseits auf politische Motive zurückzuführen ist.
Juristen halten die Entscheidung mehrheitlich auch für nachvollziehbar und verweisen auf den gesetzlichen Auftrag des Jugendschutzes sowie auf die mögliche gesellschaftliche Wirkung eines Films, der Selbstjustiz glorifizieren und Gewalt mit einer politischen Botschaft verbinden könnte.
Fazit
Uwe Bolls Film „Citizen Vigilante“ wurde nicht im klassischen juristischen Sinn verboten. Er ist weder beschlagnahmt noch bundesweit untersagt. Allerdings verhindert die verweigerte FSK-Freigabe derzeit eine reguläre Auswertung in Deutschland – mit der praktischen Folge, dass er hierzulande weder im Kino noch über die üblichen Vertriebswege erscheinen kann. (red/ck)
„First Shift“: Kritik zu Uwe Bolls B-Movie
Titelbild: Filmposter / Event Film Distribution – https://natlawreview.com/press-releases/armie-hammer-stars-explosive-new-action-thriller-acclaimed-controversial, Fair use
Textbild: (c) Martin Carter Production – Archivierte Versionen ansehen/speichern auf archive.org und archive.today, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=82535248

AfD und Konsorten haben immer ein Problem mit Wahrnehmung, Fakten und logischen Zusammenhängen.